Absatz eins,Für den Bereich der Universitäten und der Universität für Weiterbildung Krems sowie für den Bereich der öffentlichen Pädagogischen Hochschulen und der anerkannten privaten Pädagogischen Hochschulen und Studiengänge wird jeweils ein Datenverbund der Universitäten („Datenverbund Uni“) und ein Datenverbund der Pädagogischen Hochschulen und Studiengänge („Datenverbund PH“) zur Vollziehung universitäts- bzw. hochschulübergreifend wahrzunehmender studienrechtlicher, studienförderungsrechtlicher oder hochschülerinnen- und hochschülerschaftsrechtlicher Vorschriften eingerichtet. Es handelt sich dabei um zwei voneinander getrennte Informationsverbundsysteme gemäß Paragraph 50, des Datenschutzgesetzes 2000 (DSG 2000), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 165 aus 1999,.