Kurztitel

WRG-Gefahrenzonenplanungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 145 aus 2014,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 6

Inkrafttretensdatum

14.06.2014

Text

Bewertung der Überflutungsflächen

Paragraph 6,

Aufbauend auf den Ergebnissen der Abflussuntersuchungen ist unter Zugrundelegung der in den Paragraphen 8, 9 und 10 festgelegten Kriterien und Bemessungsereignisse eine Bewertung der Flächen

  1. Ziffer eins
    nach deren Gefährdung und voraussichtlicher Schadenswirkung (Gefahrenzonen und Zonen gemäß Paragraph 9,) sowie
  2. Ziffer 2
    nach deren Wirkung für den Hochwasserabfluss, den Hochwasserrückhalt und für Zwecke späterer schutzwasserwirtschaftlicher Maßnahmen (Funktionsbereiche)
vorzunehmen. Diese Bewertung ist im textlichen Teil der Gefahrenzonenplanungen (Paragraph 7, Absatz 3,) zu begründen.