Kurztitel

Bundesfinanzgesetz 2015

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 39 aus 2014,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Abkürzung

BFG 2015

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Beachte

zum Bezugszeitraum vergleiche Artikel römisch fünfzehn

Text

Bewilligung

Artikel römisch eins. Der als Anlage römisch eins angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 2015 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Auszahlungen und Einzahlungen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlusssummen:

 

Allgemeine

Geldfluss aus

 

Gebarung

der Finanzierungstätigkeit

 

(Beträge in Millionen Euro)

Auszahlungen:

74 719,218

 

84 382,730

 

Einzahlungen:

71 525,383

 

87 576,565

 

Nettofinanzierungsbedarf:

3 193,835

 

 

 

Finanzierungsüberschuss:

 

3 193,835

 

Der Nettofinanzierungsbedarf der allgemeinen Gebarung vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 2015 an Mehreinzahlungen und Minderauszahlungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Mittelumschichtungen und Mittelverwendungsüberschreitungen gemäß Artikel römisch vier und römisch fünf herangezogen werden.

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2019

Gesetzesnummer

20008870

Dokumentnummer

NOR40162695