Kurztitel

Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2014,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 13,

Inkrafttretensdatum

13.06.2014

Text

Ausübung des Rücktrittsrechts

Paragraph 13,

  1. Absatz einsDie Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Der Verbraucher kann dafür das Muster-Widerrufsformular gemäß Anhang römisch eins Teil B verwenden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
  2. Absatz 2Der Unternehmer kann dem Verbraucher auch die Möglichkeit einräumen, das Muster-Widerrufsformular gemäß Anhang römisch eins Teil B oder eine anders formulierte Rücktrittserklärung auf der Website des Unternehmers elektronisch auszufüllen und abzuschicken. Gibt der Verbraucher eine Rücktrittserklärung auf diese Weise ab, so hat ihm der Unternehmer unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang der Rücktrittserklärung auf einem dauerhaften Datenträger zu übermitteln.