(4)Absatz 4,Nationaler Marktführer im Sinne des Abs. 3 ist die Tageszeitung mit der größten Anzahl an verkauften Exemplaren unter den Tageszeitungen im Bundesgebiet. Regionaler Marktführer im Sinne des Abs. 3 ist die Tageszeitung mit der größten Anzahl an verkauften Exemplaren unter den Tageszeitungen in ihrem jeweiligen regionalen Hauptverbreitungsgebiet. Eine Tageszeitung hat ihr regionales Hauptverbreitungsgebiet in dem Bundesland, in dem sie die größte Anzahl an verkauften Exemplaren aufweist. Für die Ermittlung der Marktführerschaft nach dieser Bestimmung ist die gesamte verkaufte Auflage heranzuziehen.Nationaler Marktführer im Sinne des Absatz 3, ist die Tageszeitung mit der größten Anzahl an verkauften Exemplaren unter den Tageszeitungen im Bundesgebiet. Regionaler Marktführer im Sinne des Absatz 3, ist die Tageszeitung mit der größten Anzahl an verkauften Exemplaren unter den Tageszeitungen in ihrem jeweiligen regionalen Hauptverbreitungsgebiet. Eine Tageszeitung hat ihr regionales Hauptverbreitungsgebiet in dem Bundesland, in dem sie die größte Anzahl an verkauften Exemplaren aufweist. Für die Ermittlung der Marktführerschaft nach dieser Bestimmung ist die gesamte verkaufte Auflage heranzuziehen.