Absatz einsEin erhöhtes Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht, wenn
- Ziffer einsder Kunde seinen Wohnsitz oder Sitz in einem der in Absatz 2, aufgeführten Staaten hat oder
- Ziffer 2die für den Kunden vertretungsbefugte Person ihren Wohnsitz oder Sitz in einem der in Absatz 2, aufgeführten Staaten hat oder
- Ziffer 3eine Person, zu der der Kunde eine wesentliche Geschäftsbeziehung unterhält, seinen Wohnsitz oder Sitz in einem der in Absatz 2, aufgeführten Staaten hat oder
- Ziffer 4der Treugeber oder der wirtschaftliche Eigentümer seinen Wohnsitz oder Sitz in einem der in Absatz 2, aufgeführten Staaten hat oder
- Ziffer 5die Transaktion über ein Konto abgewickelt wird, das bei einem Kreditinstitut in einem der in Absatz 2, aufgeführten Staaten eingerichtet ist.