Förderung von Handwerkerleistungen
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 31 aus 2014,
BG
Paragraph 4
25.04.2014
30.04.2024
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Die Höhe der Förderung beträgt 20% der förderbaren Kosten (ohne Umsatzsteuer), wenn die förderbaren Kosten je Rechnung mindestens 200 Euro betragen. Die Höchstgrenze der förderbaren Kosten pro Förderungswerber, Wohneinheit und Jahr beträgt 3 000 Euro (ohne Umsatzsteuer). Pro Jahr und Förderwerber kann maximal ein Förderantrag gestellt werden.
30.04.2024
20008829
NOR40162064