Flughafen Graz,
Gesamtheit der offenen Transiträume
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 32 aus 2014,
Artikel eins,
25.02.2014
Offene Transiträume bestehen an folgenden Grenzübergangsstellen:
Die offenen Transiträume an der Grenzübergangsstelle Flughafen Graz bestehen im Umfang der in den Anlagen A und B farblich markierten Räumlichkeiten.
Die offenen Transiträume an der Grenzübergangsstelle Flughafen Salzburg bestehen im Umfang der in den Anlagen C bis E farblich markierten Räumlichkeiten.
Die offenen Transiträume an der Grenzübergangsstelle Flughafen Wien-Schwechat bestehen im Umfang der in den Anlagen F bis O farblich markierten Räumlichkeiten.