Kurztitel

Gesamtheit der offenen Transiträume

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 32 aus 2014,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins,

Inkrafttretensdatum

25.02.2014

Text

Offene Transiträume bestehen an folgenden Grenzübergangsstellen:

  1. Ziffer eins
    Flughafen Graz,
  2. Ziffer 2
    Flughafen Salzburg,
  3. Ziffer 3
    Flughafen Wien-Schwechat.

Die offenen Transiträume an der Grenzübergangsstelle Flughafen Graz bestehen im Umfang der in den Anlagen A und B farblich markierten Räumlichkeiten.

Die offenen Transiträume an der Grenzübergangsstelle Flughafen Salzburg bestehen im Umfang der in den Anlagen C bis E farblich markierten Räumlichkeiten.

Die offenen Transiträume an der Grenzübergangsstelle Flughafen Wien-Schwechat bestehen im Umfang der in den Anlagen F bis O farblich markierten Räumlichkeiten.