Grundkapital und Aktien dürfen weiterhin auf einen in Schilling bestimmten Nennbetrag lauten.
Unternehmensgesetzbuch ÜR
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 125 aus 1998,
Artikel 10, Paragraph 4
01.01.1999
Für nach dem 31. Dezember 1998 zur Eintragung angemeldete und spätestens zum 31. Dezember 2001 in das Firmenbuch eingetragene Aktiengesellschaften, deren Grundkapital in Nennbetragsaktien zerlegt ist, gilt folgendes: