Grundkapital und Aktien dürfen weiterhin auf einen in Schilling bestimmten Nennbetrag lauten.
Unternehmensgesetzbuch ÜR
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 125 aus 1998,
Artikel 10, Paragraph 3,
01.01.1999
Für vor dem 1. Jänner 1999 bereits eingetragene oder zur Eintragung in das Firmenbuch angemeldete Aktiengesellschaften gilt folgendes: