Grundkapital und Aktien dürfen weiterhin auf einen in Schilling bestimmten Nennbetrag lauten.
Unternehmensgesetzbuch ÜR
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 125 aus 1998,
Artikel 10, Paragraph 3
01.01.1999
Für vor dem 1. Jänner 1999 bereits eingetragene oder zur Eintragung in das Firmenbuch angemeldete Aktiengesellschaften gilt folgendes: