Aussehen und Art des Tragens des Anerkennungszeichens
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 22 aus 2014,
Paragraph 2
07.02.2014
Das Anerkennungszeichen ist am dreieckig gefalteten Band an der linken Brustseite zu tragen. Das Tragen der Dekoration in bildgetreuem verkleinertem Maßstab (Miniatur) ist gestattet.