Absatz einsEinem Lehrer, der mit der Führung der Klassenvorstandsgeschäfte für ein Schuljahr betraut ist, gebührt in den Monaten September bis Juni des betreffenden Schuljahres eine monatliche Vergütung in der Höhe von
- Ziffer eins186,6 € in der Verwendungsgruppe L 1,
- Ziffer 2163,2 € in den übrigen Verwendungsgruppen.