Kurztitel

Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 2 aus 2014,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 4,

Inkrafttretensdatum

01.04.2014

Text

Artikel 4 – Bestechung und Bestechlichkeit ausländischer Schiedsrichter

Jede Vertragspartei trifft die erforderlichen gesetzgeberischen und anderen Maßnahmen, um die in den Artikeln 2 und 3 genannten Handlungen, wenn ein Schiedsrichter, der seine Aufgaben nach Maßgabe des innerstaatlichen Schiedsrechts eines anderen Staates wahrnimmt, beteiligt ist, nach ihrem innerstaatlichen Recht als Straftaten zu umschreiben.