Absatz eins,Die Vereinbarungsparteien gehen von förderbaren Kosten für die Durchführung dieses Hochwasserschutzprojektes in der Höhe von bis zu 250 000 000,-- € (in Worten: zweihundertfünfzig Millionen Euro) aus, die wie folgt zu bedecken sind:
- StrichaufzählungBund 50 vH;
- StrichaufzählungOberösterreich 30 vH;
- Strichaufzählungantragstellender Interessent 20 vH.
Förderbare Kosten im Sinne dieser Vereinbarung sind gleichzusetzen mit anerkennungsfähigen Kosten im Sinne des Wasserbautenförderungsgesetzes 1985, Bundesgesetzblatt Nr. 148 aus 1985, in der geltenden Fassung.