Absatz eins,Das Dienstverhältnis wird aufgelöst durch
- Ziffer einsAustritt,
- Ziffer 2Kündigung des provisorischen Dienstverhältnisses,
- Ziffer 3Entlassung,
- Ziffer 3 arechtskräftige Verurteilung durch ein inländisches Gericht ausschließlich oder auch wegen eines ab dem 1. Jänner 2013 begangenen Vorsatzdelikts gemäß den Paragraphen 92, 201 bis 217, 312 und 312 a StGB,
- Ziffer 4Amtsverlust gemäß Paragraph 27, Absatz eins, des Strafgesetzbuches, Bundesgesetzblatt Nr. 60 aus 1974,,
- Ziffer 4 aEintritt der Unzulässigkeit der Zurückziehung eines Antrages auf Leistung eines besonderen Erstattungsbetrages an das Versorgungssystem der Europäischen Gemeinschaften nach Paragraph 2, Absatz 2, letzter Satz des EU-Beamten-Sozialversicherungsgesetzes (EUB-SVG),
- Ziffer 5
- Litera aVerlust der österreichischen Staatsbürgerschaft bei Verwendungen gemäß Paragraph 28 a,,
- Litera bWegfall der Erfüllung der Ernennungserfordernisse gemäß Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, Litera b, bei sonstigen Verwendungen,
- Sub-Litera, a, aVerlust der österreichischen Staatsbürgerschaft, wenn nicht die Staatsangehörigkeit eines vom Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, Litera b, erfaßten Landes gegeben ist,
- Sub-Litera, b, bVerlust der Staatsangehörigkeit eines vom Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, Litera b, erfaßten Landes, wenn nicht die Staatsangehörigkeit eines anderen vom Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, Litera b, erfaßten Landes oder die österreichische Staatsbürgerschaft gegeben ist,
- Ziffer 6Begründung eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses zu einer anderen Gebietskörperschaft,
- Ziffer 7Tod.