Kurztitel
Arbeitsmarktsprengelverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 928/1994 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 464/2013Bundesgesetzblatt Nr. 928 aus 1994, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 464 aus 2013,
Text
§ 1.Paragraph eins,
Der Zuständigkeitssprengel der für die Besorgung behördlicher Aufgaben zuständigen Organe des Arbeitsmarktservice (§ 24 Abs. 2 und 3 AMSG), Der Zuständigkeitssprengel der für die Besorgung behördlicher Aufgaben zuständigen Organe des Arbeitsmarktservice (Paragraph 24, Absatz 2 und 3 AMSG),
des Leiters der regionalen Geschäftsstelle und
des Landesgeschäftsführers,
umfasst den im Folgenden festgelegten Zuständigkeitsbereich der jeweiligen regionalen Geschäftsstelle (Z 1) und der jeweiligen Landesgeschäftsstelle (Z 2) des Arbeitsmarktservice.umfasst den im Folgenden festgelegten Zuständigkeitsbereich der jeweiligen regionalen Geschäftsstelle (Ziffer eins,) und der jeweiligen Landesgeschäftsstelle (Ziffer 2,) des Arbeitsmarktservice.