Absatz einsDie Mitgliedschaft zur Kommission, zu den Arbeitsgruppen und zur Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen sowie die Funktionen als Gleichbehandlungsbeauftragte, Gleichbehandlungsbeauftragter und Kontaktfrau (Frauenbeauftragte) ruhen
- Ziffer einsab der Einleitung eines Disziplinarverfahrens bis zu dessen rechtskräftigem Abschluss und
- Ziffer 2während der Zeit
- Litera ader Suspendierung,
- Litera bder Außerdienststellung,
- Litera ceines Urlaubes von mehr als drei Monaten und
- Litera dder Leistung des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes.