- Litera aAllgemeine Bewilligungsstampiglie (grün):
Geschäftsordnung für die Gerichte römisch eins. und römisch zwei. Instanz
Bundesgesetzblatt Nr. 264 aus 1951, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 469 aus 2013,
Paragraph 147
01.01.2014

Das Gericht bewilligt diesen Antrag. Die Kosten des Antragstellers werden mit ...,... Euro bestimmt.
Bezirksgericht Feldbach, Abt. 2, |
am ...................... 20.... |

Das Gericht erläßt den beantragten Wechselzahlungsauftrag. Gegen diesen können binnen drei Tagen Einwendungen erhoben werden. Die Kosten der klagenden Partei werden mit ...,... Euro bestimmt.
Handelsgericht Wien, |
Wien, römisch eins., Riemergasse 7, Abt. 4, |
am ..................... 20.... |

Das Gericht bewilligt die beantragte Exekution.
Die Kosten der betreibenden Partei werden mit ...,... Euro bestimmt.
Bezirksgericht Innere Stadt-Wien |
Wien, 1., Riemergasse 7, Abt. 3, |
am ..................... 20.... |

Das Gericht bewilligt die beantragte Exekution.
Die Überweisung wird dem Exekutionsgerichte vorbehalten. Die Kosten der betreibenden Partei werden mit ...,... Euro bestimmt.
Handelsgericht Wien, |
Wien römisch eins. Riemergasse 7, Abt. 3, |
am ................... 20.... |

Das Exekutionsgericht überweist die gepfändete Forderung dem betreibenden Gläubiger bis zur Höhe seiner vollstreckbaren Forderung zur Einziehung, unbeschadet etwa früher erworbener Rechte anderer Personen.
Bezirksgericht Liesing, Abt. 2, |
am ................. 20.... |