Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen erbrachten Leistungen für die Jahre 2009 und 2010
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 510 aus 2013,
V
Artikel eins,
28.12.2013
27/01 Rechtsanwälte
Die Höhe der vom Bund nach Paragraph 47, Absatz 5, RAO gesondert zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach Paragraph 45, RAO bestellten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach Paragraph 16, Absatz 4, RAO wird für das Jahr 2009 mit insgesamt Euro 92 474,12 und für das Jahr 2010 mit insgesamt Euro 1 151 167,55 festgesetzt.
20.11.2019
20008730
NOR40159454