Kurztitel

BVwG-Entschädigungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 516 aus 2013,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.01.2014

Abkürzung

BVwG-EV

Index

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Text

Paragraph 2,

Der Ersatz der notwendigen Reisekosten umfasst die Kosten der Beförderung des fachkundigen Laienrichters bzw. des Ersatzrichters mit einem Massenbeförderungsmittel oder mit einem anderen Beförderungsmittel und die Entschädigung für zu Fuß zurückgelegte Wegstrecken (Kilometergeld); er bezieht sich auf die Strecke zwischen dem Ort der (fortgesetzten) Verhandlung oder der Sitzung eines Senates des Bundesverwaltungsgerichtes und der Wohnung oder der Arbeitsstätte, je nachdem, wo der fachkundige Laienrichter bzw. der Ersatzrichter die Reise antreten oder beenden muss.

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2022

Gesetzesnummer

20008722

Dokumentnummer

NOR40159313