BVwG-Entschädigungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 516 aus 2013,
römisch fünf
Paragraph 2
01.01.2014
BVwG-EV
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Der Ersatz der notwendigen Reisekosten umfasst die Kosten der Beförderung des fachkundigen Laienrichters bzw. des Ersatzrichters mit einem Massenbeförderungsmittel oder mit einem anderen Beförderungsmittel und die Entschädigung für zu Fuß zurückgelegte Wegstrecken (Kilometergeld); er bezieht sich auf die Strecke zwischen dem Ort der (fortgesetzten) Verhandlung oder der Sitzung eines Senates des Bundesverwaltungsgerichtes und der Wohnung oder der Arbeitsstätte, je nachdem, wo der fachkundige Laienrichter bzw. der Ersatzrichter die Reise antreten oder beenden muss.
10.11.2022
20008722
NOR40159313