Kurztitel

Prüfzeichenverordnung 2013

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 444 aus 2013,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

17.12.2013

Außerkrafttretensdatum

23.12.2019

Index

95/04 Beschussrecht

Text

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Die österreichischen Beschuss- und Typenprüfzeichen für Handfeuerwaffen und höchstbeanspruchte Teile von Handfeuerwaffen und die Typenprüfzeichen für Patronen für solche Waffen sowie die auf Grund des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung von Beschusszeichen für Handfeuerwaffen, Bundesgesetzblatt Nr. 269 aus 1971,, in der Fassung des Artikels römisch zwei des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 233 aus 1984,, gleichzuachtenden Beschuss- und Typenprüfzeichen von Belgien, Chile, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Russland, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigte Arabische Emirate und Yugoslawien (Namen der Staaten im politischen Sinn) haben, unbeschadet der Bestimmung des Paragraph 3,, folgendes Aussehen:
    1. Ziffer eins
      Zeichen auf Handfeuerwaffen, welche der Erprobung mit rauchlosem Pulver standgehalten haben:

  1. Ziffer 2
    Zeichen auf Handfeuerwaffen mit glatten Läufen und einem Patronenlager 73 mm sowie auf Handfeuerwaffen mit glatten Läufen und einem Patronenlager <73 mm, welche einer freiwilligen Erprobung mit verstärkter Ladung standgehalten haben:

  1. Ziffer 3
    Zeichen auf Handfeuerwaffen, welche einer Erprobung mit Patronen mit bleifreien Schroten standgehalten haben:

  1. Ziffer 4
    Zeichen auf Handfeuerwaffen, welche der Erprobung mit Schwarzpulver standgehalten haben:

  1. Ziffer 5
    Zeichen auf den in Paragraph 37, der Beschussverordnung 2013, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 445 aus 2013,, angeführten Handfeuerwaffen für welche eine Typengenehmigung erteilt wurde:

CIP
T

….

  1. Ziffer 6
    Zeichen auf Packungen für Munition, für welche die Berechtigung zur Anbringung des Typenprüfzeichens erteilt wurde:

  1. Absatz 2,Die österreichischen Zeichen für den Vorbeschuss der Läufe von Flinten und mehrläufigen Gewehren haben folgendes Aussehen:

Beschussamt Wien

Beschussamt Ferlach

  1. Absatz 3,Die österreichischen Zeichen bei Rückgabe von Handfeuerwaffen haben folgendes Aussehen:

Beschussamt Wien

Beschussamt Ferlach

Schlagworte

Beschusszeichen

Zuletzt aktualisiert am

15.01.2020

Gesetzesnummer

20008703

Dokumentnummer

NOR40158886