Mittel für Förderungsmaßnahmen im Weinbereich
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 415 aus 2013,
07.12.2013
25.11.2014
Ist ist im Haushaltsjahr 2013 anzuwenden vergleiche Paragraph 2,).
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 302 aus 2014,).
Verordnung des Bundesministers für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Mittel für Förderungsmaßnahmen im Weinbereich
StF: BGBl. II Nr. 415/2013
Aufgrund des Paragraph 67, Absatz 4, des Weingesetzes 2009, BGBl. römisch eins Nr. 111 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 189 aus 2013,, wird verordnet: