Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 369 aus 2013,
Paragraph eins
27.11.2013
Ist auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2013 ausgeführt werden vergleiche Paragraph 3,).
Bei den in Paragraph 2, angeführten Umsätzen wird die Umsatzsteuer vom Leistungsempfänger geschuldet, wenn dieser Unternehmer ist. Der leistende Unternehmer haftet für diese Steuer.