Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität – Protokoll P1 – Schusswaffen
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 296 aus 2013,
Vertrag – Multilateral
Artikel 2
08.11.2013
29/08 Strafrecht
Zweck dieses Protokolls ist es, die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten zu fördern, zu erleichtern und zu verstärken, um die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und den unerlaubten Handel damit zu verhüten, zu bekämpfen und zu beseitigen.
07.07.2026
20008642
NOR40158341