Kurztitel

Zusammenarbeit im Bereich der Steuern (Liechtenstein)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 301 aus 2013,

Inkrafttretensdatum

01.01.2014

Langtitel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen

StF: BGBl. III Nr. 301/2013 (NR: GP XXIV RV 2151 AB 2235 S. 193. BR: AB 8923 S. 819.)

Änderung

BGBl. III Nr. 9/2017 (NR: GP XXV RV 1324 AB 1397 S. 158. BR: AB 9692 S. 863.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Ratifikationstext

Die Notifikationen gemäß Artikel 52, Absatz eins, des Abkommens wurden am 2. Mai bzw. 15. Oktober 2013 vorgenommen; das Abkommen tritt somit gemäß derselben Bestimmung am 1. Jänner 2014 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich

und

das Fürstentum Liechtenstein,

im Wunsch, die finanzpolitischen Beziehungen der beiden Staaten weiter zu festigen;

im Willen, die Zusammenarbeit im steuerlichen Bereich zu starken und den gegenseitigen Wettbewerb zu fordern;

in Anbetracht der bereits bestehenden engen Zusammenarbeit im Bereich der Doppelbesteuerung,

sind wie folgt übereingekommen: