Kurztitel

Rindergesundheits-Überwachungs-Verordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 334 aus 2013,

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 5

Inkrafttretensdatum

01.01.2014

Text

Anhang E gemäß Paragraph 31, Absatz 3

BSE-Überwachung, Punktwerte und Zielpunkte

Pro Jahr ist in Österreich eine Punkteanzahl von insgesamt 17 142,9 Punkte zu erreichen.

Dabei wird den untersuchten und in Österreich geborenen Rindern je nach Kategorie und Alter eine bestimmte Punkteanzahl gemäß den Tabellen in Anhang römisch zwei Kapitel D Ziffer 3, der Verordnung (EG) Nr. 999 aus 2001, zugeordnet.

Insgesamt sind über einen Zeitraum von sieben Jahren 120 000 Punkte (Zielpunktezahl) erforderlich.