47. Nachtrag zum Arzneibuch
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 337 aus 2013,
Paragraph 2,
08.11.2013
Die Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuchs, siebente Ausgabe 2011, sowie die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuchs, die jeweils durch Vorschriften des sechsten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, siebente Ausgabe 2011, Nachtrag 7.6, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.