Agrarmarkt Austria,
Bundeshaftungsobergrenzenverordnung 2014
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 332 aus 2013,
Paragraph eins,
31.10.2013
31.12.2014
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Außerbudgetäre Einheiten des Bundes, die im Jahr 2014 dem Sektor Staat zugehören und im Verantwortungsbereich des Bundes liegen, sind: