Personenstandsgesetz-Durchführungsverordnung 2013
BGBl. II Nr. 324/2013
V
§ 27
01.11.2013
24.05.2018
PStG-DV 2013
41/03 Personenstandsrecht
Soweit sich aus der Datenverarbeitung selbst oder einem allenfalls beim Datenverkehr mit dem ZPR bekannt zu gebenden Bezug nicht die Nachvollziehbarkeit der Verwendungsvorgänge ergibt, sind Aufzeichnungen zu führen, die die Zulässigkeit der tatsächlich im Bereich des ZPR durchgeführten Verwendungsvorgänge im notwendigen Ausmaß überprüfbar machen.
24.05.2018
20008627
NOR40157708