Absatz eins,Anträge an die paritätische Schiedskommission sind bei der Geschäftsstelle (Paragraph 4,) schriftlich einzubringen. Dem Antrag sind sechs Gleichschriften anzuschließen, von denen je eine für die Antragsgegnerin/den Antragsgegner und die Mitglieder der paritätischen Schiedskommission bestimmt ist.