Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 287 aus 2013,
Vertrag – Multilateral
Artikel eins
01.02.2014
19/05 Menschenrechte
Litera a den Staat zu bestimmen, dessen Behörden zuständig sind, Maßnahmen zum Schutz der Person oder des Vermögens des Erwachsenen zu treffen;
Litera b das von diesen Behörden bei der Ausübung ihrer Zuständigkeit anzuwendende Recht zu bestimmen;
Litera c das auf die Vertretung des Erwachsenen anzuwendende Recht zu bestimmen;
Litera d die Anerkennung und Vollstreckung der Schutzmaßnahmen in allen Vertragsstaaten sicherzustellen;
Litera e die zur Verwirklichung der Ziele dieses Übereinkommens notwendige Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Vertragsstaaten einzurichten.
27.06.2024
20008623
NOR40157486