an Werktagen von Montag bis Freitag von 18 bis 22 Uhr und an Samstagen von 6 bis 22 Uhr 50 vH;
Eichgebührenverordnung 2013
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 311 aus 2013,
Paragraph 9
01.01.2014
Die in den Tarifen A bis M festgesetzten Gebühren gelten für Amtshandlungen, die an Werktagen von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 6 und 18 Uhr durchgeführt werden. Für Amtshandlungen, die auf ausdrücklichen Antrag außerhalb dieser Zeit durchgeführt werden, sind zusätzlich