Absatz eins,Im Verfahren betreffend die Zulassung einer Bauart von Messgeräten oder Messgeräteteilen zur Eichung (Paragraphen 38 bis 41 MEG) oder bei der Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens (Paragraph 18, Ziffer 4, MEG) sind Gebühren gemäß Tarif A Absatz eins, zu entrichten.