Abkommen über den Sitz des Back-up-Systems der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 279 aus 2013,
Vertrag – Europ. Argentur für Betriebsmanagement von IT-Großsystemen
Artikel 4
13.10.2013
49/04 Grenzverkehr
1. Von den Mitgliedstaaten entsandte Beamte und nationale Experten genießen, in und in Bezug auf die Republik Österreich, die in Artikel 11 Litera a und b, Artikel 12 Absatz 2 und Artikel 13 des Protokolls enthaltenen Privilegien und Immunitäten.
2. Die Regierung stellt den entsandten Beamten und Experten der Agentur und ihren im selben Haushalt lebenden Familienangehörigen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, den gleichen Schutz und die gleichen Repatriierungsmöglichkeiten wie sie den Mitgliedern vergleichbaren Ranges des Personals der bei der Republik Österreich beglaubigten Leiter von diplomatischen Vertretungen in Zeiten internationaler Krisen eingeräumt werden zur Verfügung.
11.03.2025
20008618
NOR40157272