Abkommen über die Nachnutzung der ehemaligen österreichisch-deutschen gemeinschaftlichen Grenzzollämter (Deutschland)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 277 aus 2013,
Artikel 16,
01.01.2014
Die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten können im Rahmen dieses Abkommens die zu seiner Durchführung erforderlichen Verwaltungsmaßnahmen unmittelbar miteinander abstimmen.