Abkommen über die Nachnutzung der ehemaligen österreichisch-deutschen gemeinschaftlichen Grenzzollämter (Deutschland)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 277 aus 2013,
Artikel 15,
01.01.2014
Meinungsverschiedenheiten über die Anwendung dieses Abkommens werden von den zuständigen Behörden der Vertragsstaaten beigelegt. Deren Beilegung kann auch auf diplomatischem Wege erfolgen.