Abkommen über die Nachnutzung der ehemaligen österreichisch-deutschen gemeinschaftlichen Grenzzollämter (Deutschland)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 277 aus 2013,
Artikel 10,
01.01.2014
Die Diensträume der Zollstellen des Nachbarstaates können durch Amtsschilder und Hoheitszeichen des Nachbarstaates kenntlich gemacht werden.