„Zollabfertigung“ die Gesamtheit der Amtshandlungen, die nach den zollrechtlichen und anderen für die Aufgabenwahrnehmung der Zollverwaltung maßgeblichen europäischen und nationalen Vorschriften bei der Ein-, Durch-, Aus- und Wiederausfuhr von Waren in das, durch das und aus dem Gebiet eines Vertragsstaates durchzuführen sind;