Kurztitel

Geschäftsordnung des Unabhängigen Beirates für Zivildienstbeschwerdeangelegenheiten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 706 aus 1991, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 304 aus 2013,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins, Paragraph 15

Inkrafttretensdatum

01.01.2014

Text

Tätigkeitsbericht

Paragraph 15,

Der nach Paragraph 54, Absatz 2, ZDG zu erstellende Tätigkeitsbericht hat vor allem zu enthalten:

  1. Ziffer eins
    die bei der Vollziehung des Zivildienstgesetzes gemachten Erfahrungen;
  2. Ziffer 2
    die Darstellung von Rechtsfragen, die von verschiedenen Senaten des Unabhängigen Beirates für Zivildienstbeschwerdeangelegenheiten nicht einheitlich beantwortet wurden;
  3. Ziffer 3
    wichtige Entscheidungen über Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung;
  4. Ziffer 4
    Anregungen für allfällige Änderungen der vom Unabhängigen Beirat für Zivildienstbeschwerdeangelegenheiten anzuwendenden Bestimmungen des Zivildienstgesetzes oder der gegenständlichen Geschäftsordnung;
  5. Ziffer 5
    Angaben über Art und Umfang der in Paragraph 43, Absatz 2, ZDG erwähnten Aufgaben sowie über Art und Umfang ihrer Erledigung.