2. Vereinbarung über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau (Bund – NÖ, OÖ, Wien)
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 201 aus 2013,
Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
Paragraph 0
05.10.2013
17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
2. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau
StF: BGBl. I Nr. 201/2013 (NR: GP XXIV RV 2361 AB 2471 S. 213. BR: AB 9064 S. 823.)
Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 8 mit Ablauf des 4. Oktober 2013 in Kraft getreten.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG wird genehmigt.
Der Bund,
vertreten durch die Bundesregierung, diese vertreten durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie,
und
das Land Niederösterreich,
das Land Oberösterreich und
das Land Wien,
vertreten jeweils durch den Landeshauptmann,
im Folgenden „Vereinbarungsparteien“ genannt,
sind übereingekommen, gemäß Artikel 15 a, B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen:
Gegenstand der vorliegenden Vereinbarung ist die Absicht des Bundes und der Länder Niederösterreich, Oberösterreich und Wien, aufgrund der Folgen und Erfahrungen des Donauhochwassers 2002 beschleunigte und effiziente Schutzmaßnahmen vor künftigen Hochwasserereignissen zu setzen. Basis bildet hierzu die Vereinbarung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 67 aus 2007,.
e-rk3
11.02.2025
20008613
NOR40157177