2. Vereinbarung über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau (Bund – NÖ, OÖ, Wien)
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 201 aus 2013,
Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
Artikel 6,
05.10.2013
17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Die Gewährung von Förderungen erfolgt auf Grundlage des Wasserbautenförderungsgesetz 1985, wobei für jedes einzelne Projekt ein Vertrag gemäß dem genannten Bundesgesetz abzuschließen ist. Bei der Gewährung von Förderungen sind die einschlägigen Gesetze und Richtlinien, insbesondere das Bundesvergabegesetz 2006, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 2006,, sowie die Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 51 aus 2004,, zu beachten.
11.02.2025
20008613
NOR40157171