Kurztitel

2. Vereinbarung über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau (Bund – NÖ, OÖ, Wien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 201 aus 2013,

Typ

Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 4,

Inkrafttretensdatum

05.10.2013

Index

17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG

Text

Artikel 4

  1. Absatz einsDie Vereinbarungsparteien kommen überein, die obigen förderbaren Kosten ab Abschluss dieser Vereinbarung gemäß dem vereinbarten Zeitplan (Anlage 2) aufzubringen.
  2. Absatz 2Ein Überschreiten der Laufzeit dieser Vereinbarung ist nicht zulässig.
  3. Absatz 3Die Vereinbarungsparteien halten einvernehmlich fest, dass die dem Land Wien zukommende Förderung für den Hochwasserschutz Wien 4. Teil in pauschaler Form analog den Förderungen des 1. bis 3. Teiles des HWS Wien weiterhin gewährt wird.

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2025

Gesetzesnummer

20008613

Dokumentnummer

NOR40157169