Kurztitel

2. Vereinbarung über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau (Bund – NÖ, OÖ, Wien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 201 aus 2013,

Typ

Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3,

Inkrafttretensdatum

05.10.2013

Index

17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG

Text

Artikel 3

  1. Absatz einsDie Vereinbarungsparteien gehen von förderbaren Kosten für die Durchführung der in der Anlage 1 dargestellten Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich der österreichischen Donau in der Höhe von 255 098 430,-- € (in Worten: zweihundertfünfundfünzigmillionenachtundneunzigtausendvierhundertdreißig Euro) aus, die wie folgt zu bedecken sind:
    • Strichaufzählung
      Bund 50 vH;
    • Strichaufzählung
      Betroffenes Bundesland 30 vH;
    • Strichaufzählung
      Antrag stellender Interessent 20 vH.
  2. Absatz 2Es wird festgehalten, dass die Summe von 255 098 430,-- € auf Berechnungen (Preisbasis 2011 inklusive Vorausvalorisierung) der jeweils zuständigen Bundesländer basiert.
  3. Absatz 3Es wird weiters festgehalten, dass der Bund Kostenerhöhungen, die zu einer Erhöhung des Bundesanteils von 127 549 215,-- € führen, nicht mittragen wird. Kostenerhöhungen bei einzelnen Projekten sind innerhalb der vom Bund zur Verfügung gestellten Ländersumme (Anlage 1) zu bedecken oder vom jeweiligen Bundesland und Interessenten zu tragen.

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2025

Gesetzesnummer

20008613

Dokumentnummer

NOR40157168