2. Vereinbarung über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau (Bund – NÖ, OÖ, Wien)
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 201 aus 2013,
Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
Artikel 2,
05.10.2013
17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Die Vereinbarungsparteien verpflichten sich, die zur Vervollständigung des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau erforderlichen Maßnahmen im Zeitraum 2017 bis 2023 durch die Gewährung von nicht rückzahlbaren Beiträgen gemäß den Bestimmungen des Wasserbautenförderungsgesetzes 1985, Bundesgesetzblatt Nr. 148 aus 1985,, zu fördern. Die geplanten Projekte und dazugehörigen Studien, auf deren Grundlage diese Vervollständigung des Hochwasserschutzes durchgeführt werden soll, sind aus der Anlage 1 ersichtlich.
11.02.2025
20008613
NOR40157167