Absatz eins,Die Ausbildung in der Zahnärztlichen Assistenz dauert drei Jahre und umfasst mindestens 600 Stunden theoretische und mindestens 3 000 Stunden praktische Ausbildung.
ZASS-Ausbildungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2013,
Paragraph 2
01.10.2013