Kurztitel

MAB-Ausbildungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 282 aus 2013,

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 4

Inkrafttretensdatum

01.10.2013

Text

Anlage 4

LABORASSISTENZ
MAB-Basismodul (Anlage 1) und MAB-Aufbaumodul

= 1 300 Mindeststunden GESAMT

Der Gesamtumfang der Ausbildung in der Laborassistenz hat mindestens 1 300 Stunden zu umfassen. Von den 1 300 Stunden müssen mindestens 650 Stunden auf die praktische Ausbildung und mindestens 433 Stunden auf die theoretische Ausbildung einschließlich MAB-Basismodul entfallen.

Die verbleibende Differenz von 217 Stunden auf den Mindestausbildungsumfang (= 1 300 – 650 – 313 – 120) ist durch das Curriculum (Paragraph 17,) bzw. die Leitung des Lehrgangs bzw. der Schule entweder den Unterrichtsfächern bzw. Inhalten der theoretischen Ausbildung oder der praktischen Ausbildung des MAB-Aufbaumoduls zuzuordnen.

MAB-Aufbaumodul
Theoretische Ausbildung

Unterrichtsfächer/Inhalte

Mindeststunden

Leistungsfeststellung und –beurteilung durch

Anatomie und (Patho-)Physiologie: Organsysteme

40

Lehrkraft

Allgemeine Laboratoriumsmethoden, einschließlich Probenvorbereitung und automatisierte Analytik

236

Prüfungskommission

Allgemeine chemische, klinischchemische und immunologische Grundlagen

Grundlagen der Infektionslehre und Hygiene einschließlich Desinfektion und Sterilisation

30

Lehrkraft

Berufsspezifische Rechtsgrundlagen

7

Lehrkraft

Mindeststunden

313

Praktische Ausbildung

Praktikumsstellen

Fachbereich

Mindeststunden

Krankenanstalt, fachärztliche Ordinationsstätte, fachärztliche Gruppenpraxis

Labor

650