MAB-Ausbildungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 282 aus 2013,
Anlage 2
01.10.2013
Der Gesamtumfang der Ausbildung in der Desinfektionsassistenz hat mindestens 650 Stunden zu umfassen. Von den 650 Stunden müssen mindestens 325 Stunden auf die praktische Ausbildung und mindestens 217 Stunden auf die theoretische Ausbildung einschließlich MAB-Basismodul entfallen.
Die verbleibende Differenz von 108 Stunden auf den Mindestausbildungsumfang (= 650 – 325 – 97 – 120) ist durch das Curriculum (Paragraph 17,) bzw. die Leitung des Lehrgangs bzw. der Schule entweder den Unterrichtsfächern bzw. Inhalten der theoretischen Ausbildung oder der praktischen Ausbildung des MAB-Aufbaumoduls zuzuordnen.
Unterrichtsfächer/Inhalte | Mindeststunden | Leistungsfeststellung und –beurteilung durch |
Grundlagen der Infektionslehre und Hygiene einschließlich Desinfektion und Sterilisation | 30 | Lehrkraft |
Fachbereichsspezifische Vertiefung (Sterilgutversorgung, Entwesung) | 60 | Prüfungskommission |
Berufsspezifische Rechtsgrundlagen | 7 | Lehrkraft |
Mindeststunden | 97 | |
Praktikumsstellen | Fachbereich | Mindeststunden |
Krankenanstalt, Sanitätsbehörden | Desinfektion, Sterilisation, Entwesung, validierte Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte | 325 |