Abkommen über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe in Zollsachen (Armenien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 257 aus 2013,
Vertrag – Armenien
Artikel 16,
01.07.2012
39/06 Rechts- und Amtshilfe
Änderungen und Ergänzungen dieses Abkommens können im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragsparteien in Form von gesonderten Protokollen vorgenommen werden, welche einen integralen Bestandteil dieses Abkommens darstellen. Die Änderungen treten gemäß den Bestimmungen über das in Kraft treten in Kraft.
21.03.2025
20008589
NOR40156319