Personen, von denen bekannt ist oder die verdächtig sind, Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften der anderen Vertragspartei begangen zu haben;
Abkommen über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe in Zollsachen (Armenien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 257 aus 2013,
Vertrag – Armenien
Artikel 5,
01.07.2012
39/06 Rechts- und Amtshilfe
Auf Ersuchen veranlasst die Zollverwaltung der einen Vertragspartei im Rahmen der nationalen Rechtsvorschriften, Zuständigkeit sowie ihrer Möglichkeiten die notwendigen Schritte einer zweckmäßigen Überwachung von:
21.03.2025
20008589
NOR40156308