Kurztitel

Europäische Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre und Privilegienprotokoll - Beitritt Österreichs

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 243 aus 2013,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 5

Inkrafttretensdatum

01.07.2009

Text

ARTIKEL 5

Österreichs Jahresbeitrag wird gemäß Artikel römisch sieben.1 des Übereinkommens berechnet.

Der von Österreich für das Jahr 2008 zu leistende Beitrag beträgt 1,5 Millionen Euro in 2008 Preisen. Dieser Beitrag enthält die Hälfte des Jahresbeitrags, welcher für das gesamte Jahr 2008 berechnet wurde und der dem Teil des Jahres 2008 entspricht, in welchem Österreich, in Übereinstimmung mit Annex römisch eins zu diesem Abkommen, als Mitglied gilt.